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Kfz-Versicherung Schweiz - Ratgeber

Kfz-Versicherung in der Schweiz wechseln: VVG-Regeln, Fristen und Widerrufsrecht

Aktualisiert: 2026-08-08 · Lesezeit ca. 9 Min · Redaktion Versicherungs-Ratgeber · Fachliche Verantwortung: Mag. Florian Kulterer

Seit der Revision des Bundesgesetzes ueber den Versicherungsvertrag (VVG) am 1. Januar 2022 gelten in der Schweiz spuerbar verbraucherfreundlichere Regeln fuer Kuendigung, Widerruf und Schadenmeldung. Dieser Ratgeber erklaert, was seither gilt und worauf Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollten.

Die reguläre Kündigungsfrist: drei Jahre, dann jährlich

Kfz-Versicherungsverträge in der Schweiz werden in der Regel für eine Erstlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Erst nach Ablauf des dritten Vertragsjahres können Sie ordentlich kündigen – danach jeweils zum Ende jedes weiteren Vertragsjahres. Die konkrete Kündigungsfrist variiert je nach Anbieter: Häufig sind drei Monate vor Vertragsablauf üblich, einzelne Versicherer räumen aber auch kürzere Fristen ein, teils nur einen Monat.

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Das 14-tägige Widerrufsrecht seit der VVG-Revision

Eine der wichtigsten Neuerungen der VVG-Revision: Seit dem 1. Januar 2022 können Sie einen neu abgeschlossenen Versicherungsantrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Vor der Revision bestand dieses Recht in dieser Form nicht durchgängig. Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Ein zu schnell unterschriebener Vertrag lässt sich innerhalb dieser Frist folgenlos rückgängig machen.

Schadenfall: die neue 5-Jahres-Verjährungsfrist

Auch bei der Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag hat die Revision spürbar verlängert: Statt der früheren zwei Jahre gilt seit 2022 eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Praktisch heißt das: Ansprüche aus einem Schadenfall verjähren nicht mehr so schnell wie früher – ein Vorteil vor allem bei Schäden, deren Ausmaß sich erst später zeigt.

Unabhängig von der Verjährungsfrist gilt aber weiterhin: Melden Sie einen Schaden Ihrem Versicherer so rasch wie möglich. Das erleichtert die Beweisführung und beschleunigt die Regulierung.

Kündigung per E-Mail: was seit 2022 gilt

Vor der Revision musste eine Kündigung in der Regel mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Seit 2022 ist die Kündigung auch per E-Mail rechtsgültig möglich, eine papierbasierte Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Das erleichtert den fristgerechten Wechsel spürbar – dokumentieren Sie den Versand dennoch sorgfältig, etwa mit Lesebestätigung oder als Nachweis im E-Mail-Verlauf.

Fristen im Überblick

SituationRegel seit VVG-Revision 2022
Erstlaufzeit Kfz-VertragIn der Regel 3 Jahre, danach jährlich kündbar
KündigungsfristMeist 3 Monate vor Ablauf, anbieterabhängig auch kürzer
Widerrufsrecht nach Abschluss14 Tage, ohne Angabe von Gründen
Verjährung von Ansprüchen5 Jahre (zuvor 2 Jahre)
KündigungsformAuch per E-Mail gültig, keine Unterschrift zwingend nötig
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Häufige Fragen

Wie lange bin ich an meine Kfz-Versicherung in der Schweiz gebunden?
Kfz-Versicherungen werden in der Schweiz meist mit einer Erstlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Danach können Sie jeweils zum Ende eines Vertragsjahres kündigen, üblicherweise mit einer Frist von rund drei Monaten – die genaue Frist steht in Ihrer Police.
Kann ich einen frisch abgeschlossenen Vertrag rückgängig machen?
Ja. Seit der VVG-Revision vom 1. Januar 2022 besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, ohne dass Sie einen Grund angeben müssen.
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche aus einem Schadenfall geltend zu machen?
Seit der Revision 2022 gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, zuvor waren es zwei. Trotzdem sollten Sie einen Schaden immer möglichst rasch melden.
Muss ich meine Kfz-Versicherung in der Schweiz noch per Post kündigen?
Nein, seit 2022 ist eine Kündigung auch per E-Mail rechtsgültig – eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
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