Kfz-Versicherung Schweiz - Ratgeber
Seit der Revision des Bundesgesetzes ueber den Versicherungsvertrag (VVG) am 1. Januar 2022 gelten in der Schweiz spuerbar verbraucherfreundlichere Regeln fuer Kuendigung, Widerruf und Schadenmeldung. Dieser Ratgeber erklaert, was seither gilt und worauf Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollten.
Kfz-Versicherungsverträge in der Schweiz werden in der Regel für eine Erstlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Erst nach Ablauf des dritten Vertragsjahres können Sie ordentlich kündigen – danach jeweils zum Ende jedes weiteren Vertragsjahres. Die konkrete Kündigungsfrist variiert je nach Anbieter: Häufig sind drei Monate vor Vertragsablauf üblich, einzelne Versicherer räumen aber auch kürzere Fristen ein, teils nur einen Monat.
Unabhängiger Vergleich über unseren lizenzierten Partner – kostenlos und unverbindlich.
Eine der wichtigsten Neuerungen der VVG-Revision: Seit dem 1. Januar 2022 können Sie einen neu abgeschlossenen Versicherungsantrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Vor der Revision bestand dieses Recht in dieser Form nicht durchgängig. Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Ein zu schnell unterschriebener Vertrag lässt sich innerhalb dieser Frist folgenlos rückgängig machen.
Auch bei der Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag hat die Revision spürbar verlängert: Statt der früheren zwei Jahre gilt seit 2022 eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Praktisch heißt das: Ansprüche aus einem Schadenfall verjähren nicht mehr so schnell wie früher – ein Vorteil vor allem bei Schäden, deren Ausmaß sich erst später zeigt.
Unabhängig von der Verjährungsfrist gilt aber weiterhin: Melden Sie einen Schaden Ihrem Versicherer so rasch wie möglich. Das erleichtert die Beweisführung und beschleunigt die Regulierung.
Vor der Revision musste eine Kündigung in der Regel mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Seit 2022 ist die Kündigung auch per E-Mail rechtsgültig möglich, eine papierbasierte Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Das erleichtert den fristgerechten Wechsel spürbar – dokumentieren Sie den Versand dennoch sorgfältig, etwa mit Lesebestätigung oder als Nachweis im E-Mail-Verlauf.
| Situation | Regel seit VVG-Revision 2022 |
|---|---|
| Erstlaufzeit Kfz-Vertrag | In der Regel 3 Jahre, danach jährlich kündbar |
| Kündigungsfrist | Meist 3 Monate vor Ablauf, anbieterabhängig auch kürzer |
| Widerrufsrecht nach Abschluss | 14 Tage, ohne Angabe von Gründen |
| Verjährung von Ansprüchen | 5 Jahre (zuvor 2 Jahre) |
| Kündigungsform | Auch per E-Mail gültig, keine Unterschrift zwingend nötig |