Hausratversicherung Schweiz · Ratgeber
Anders als in Österreich oder Deutschland ist die Gebäudeversicherung in der Schweiz in den meisten Kantonen kein freier Markt, sondern ein kantonales Monopol. Dieser Ratgeber erklärt, wie das System funktioniert, welche Kantone eine Ausnahme bilden und wo die Hausratversicherung tatsächlich Pflicht ist.
In Deutschland und Österreich ist die Gebäudeversicherung ein frei wählbares Produkt privater Versicherer. In der Schweiz gilt historisch ein anderes Modell: In den meisten Kantonen besteht ein kantonales Gebäudeversicherungsmonopol – eine öffentlich-rechtliche Institution des jeweiligen Kantons, nicht ein privater Versicherer, deckt Feuer- und Elementarschäden am Gebäude ab. Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, hat es deshalb oft gar nicht mit einer klassischen Versicherungsgesellschaft zu tun, wenn es um den Gebäudeschutz geht.
In 19 der 26 Kantone und Halbkantone besteht ein solches Monopol der kantonalen Gebäudeversicherung (KGV). Feuer- und Elementarschäden am Gebäude – etwa durch Hochwasser, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Erdrutsch – sind dort automatisch über die kantonale Anstalt gedeckt; eine freie Anbieterwahl gibt es für diesen Teil nicht. Die Prämien werden von der kantonalen Behörde oder einem teils politisch bestellten Verwaltungsrat festgelegt, nicht im Wettbewerb.
Eine Ausnahme bilden die sogenannten GUSTAVO-Kantone – ein Kürzel für Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Dort gibt es kein kantonales Monopol; die Gebäudeversicherung wird von privaten, FINMA-beaufsichtigten Versicherern angeboten. Wichtig zu wissen: Auch hier bleibt die Feuer- und Elementarversicherung in der Regel obligatorisch – nur die Wahl des Anbieters ist frei. Der Wettbewerb ist zudem eingeschränkt, da Deckungsumfang und Prämienstruktur zwischen den Anbietern in diesen Kantonen weitgehend vereinheitlicht sind.
Für die Hausratversicherung (bewegliche Gegenstände im Haushalt, nicht das Gebäude selbst) gilt in der Schweiz ein anderes Bild: Sie ist in den meisten Kantonen freiwillig. Eine gesetzliche Pflicht zur Hausratversicherung besteht nur in vier Kantonen – Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. Dort müssen Haushalte eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden am Hausrat abschliessen; in Nidwalden und Waadt ist dafür die kantonale Feuerversicherung zuständig, in Freiburg und Jura besteht freie Anbieterwahl.
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Ein Punkt, der häufig zu Verwirrung führt: Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen, die eine Bewilligung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) benötigen. Die kantonalen Gebäudeversicherungen unterstehen der FINMA-Aufsicht nicht – sie sind öffentlich-rechtliche Anstalten und unterliegen stattdessen der Aufsicht ihres jeweiligen Kantons. Wer die Zulassung eines Anbieters prüfen möchte, sollte also wissen, mit welcher Art von Institution er es zu tun hat: privater, FINMA-regulierter Versicherer oder kantonale Anstalt.
Für die zehn Kantone, die dieses Portal im Detail behandelt, gilt folgende Einordnung:
| Kanton | Gebäudeversicherung | Hausratversicherung |
|---|---|---|
| Aargau | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Aargau) | Freiwillig |
| Bern | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Bern) | Freiwillig |
| Graubünden | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Graubünden) | Freiwillig |
| Luzern | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Luzern) | Freiwillig |
| Schwyz | GUSTAVO-Kanton – freie Anbieterwahl, obligatorisch | Freiwillig |
| Solothurn | Kantonales Monopol (Solothurnische Gebäudeversicherung) | Freiwillig |
| St. Gallen | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung St. Gallen) | Freiwillig |
| Thurgau | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Thurgau) | Freiwillig |
| Zürich | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Kanton Zürich) | Freiwillig |
| Zug | Kantonales Monopol (Gebäudeversicherung Kanton Zug) | Freiwillig |
Keiner der zehn hier behandelten Kantone zählt zu den vier Kantonen mit Hausrat-Obligatorium (Nidwalden, Waadt, Freiburg, Jura) – die Hausratversicherung bleibt dort überall freiwillig, auch wenn die Gebäudeversicherung obligatorisch ist.