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Private Unfallversicherung: Gliedertaxe und Progression richtig verstehen

Aktualisiert: 2026-06-27 · Lesezeit ca. 16 Min · Redaktion Versicherungs-Ratgeber

Die meisten Unfälle passieren nicht am Arbeitsplatz, sondern in der Freizeit – beim Sport, im Haushalt oder im Straßenverkehr. Bleibt nach einem solchen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, springt die gesetzliche Unfallversicherung in vielen Fällen gar nicht ein. Hier setzt die private Unfallversicherung an: Sie zahlt eine Kapitalleistung, wenn ein Unfall zu einer bleibenden Invalidität führt.

Wie hoch diese Leistung ausfällt, hängt von zwei zentralen Begriffen ab: der Gliedertaxe und der Progression. Dieser Ratgeber erklärt beide verständlich, zeigt, wie Sie die Invaliditätssumme realistisch wählen, und grenzt den privaten vom gesetzlichen Schutz ab.

Was die private Unfallversicherung leistet

Kern der privaten Unfallversicherung ist die Leistung bei dauerhafter Invalidität. Führt ein Unfall zu einer bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, zahlt der Versicherer eine einmalige Kapitalsumme. Diese soll helfen, etwa einen behindertengerechten Umbau, Therapien oder einen längeren Einkommensausfall abzufedern.

Viele Tarife enthalten ergänzende Bausteine, die je nach Vertrag mitversichert oder zubuchbar sind, zum Beispiel:

Maßgeblich ist immer die Definition des Unfalls im Vertrag – üblicherweise ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis. Krankheiten und ihre Folgen sind grundsätzlich nicht abgedeckt.

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Die Gliedertaxe: So wird der Invaliditätsgrad bemessen

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle im Versicherungsvertrag, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad beim vollständigen Verlust oder bei der vollständigen Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans angesetzt wird. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Leistung.

Beispielhafte Werte zur Veranschaulichung (die konkreten Prozentsätze variieren je nach Versicherer):

Körperteil / SinnInvaliditätsgrad (Beispiel)
Armca. 70 %
Handca. 55 %
Daumenca. 20 %
Beinca. 70 %
Fußca. 40 %
Sehkraft eines Augesca. 50 %
Gehör eines Ohresca. 30 %

Bei teilweisem Funktionsverlust wird ein entsprechender Anteil angesetzt. Die ausgezahlte Summe ergibt sich aus dem Invaliditätsgrad multipliziert mit der vereinbarten Versicherungssumme. Weil sich die Tabellen zwischen Anbietern unterscheiden, lohnt ein Vergleich der konkreten Werte – eine „bessere" Gliedertaxe kann im Ernstfall einen spürbaren Unterschied machen.

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Progression: Mehr Leistung bei schwerer Invalidität

Die Progression sorgt dafür, dass die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt. Der Gedanke dahinter: Eine schwere, lebensverändernde Beeinträchtigung verursacht deutlich höhere Kosten als eine leichte.

Übliche Progressionsstufen sind etwa 225 %, 350 % oder 500 %. Ein vereinfachtes Beispiel mit einer Grundsumme von 100.000 Euro und 500 % Progression:

Die Progression ist damit ein wirksamer Hebel, um gerade die schweren Fälle gut abzusichern, ohne die Grundsumme extrem hoch ansetzen zu müssen. Wie genau die Kurve verläuft, ist je nach Tarif unterschiedlich und sollte vor Abschluss anhand der Bedingungen geprüft werden.

Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

Die wichtigste Stellschraube ist die Versicherungssumme bei Vollinvalidität. Ist sie zu niedrig, reicht die Leistung im Ernstfall nicht; ist sie unnötig hoch, zahlen Sie zu viel Beitrag.

Als grobe Orientierung wird häufig genannt, dass die abgesicherte Summe bei voller Invalidität ein Vielfaches des Jahreseinkommens betragen sollte – oft im Bereich des Vier- bis Sechsfachen oder mehr, je nach Lebenssituation. Sinnvoll ist die Kombination aus einer soliden Grundsumme und einer ausreichenden Progression, sodass schwere Fälle gut gedeckt sind.

Berücksichtigen Sie bei der Wahl unter anderem:

Wichtig zu wissen: Eine Unfallversicherung leistet nur bei unfallbedingter Invalidität. Den weitaus häufigeren Fall, dass Krankheiten zur Erwerbsminderung führen, deckt sie nicht ab – dafür ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht.

Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (in Österreich vor allem über die AUVA) schützt nicht rund um die Uhr. Sie greift im Wesentlichen bei:

Unfälle in der Freizeit – also der allergrößte Teil – sind davon nicht erfasst. Wer zu Hause stürzt, beim Sport verunglückt oder im Urlaub einen Unfall hat, erhält daraus keine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Genau diese Lücke schließt die private Unfallversicherung, die unabhängig vom Ort und Zeitpunkt des Unfalls weltweit und rund um die Uhr gilt.

Wichtige Klauseln und häufige Ausschlüsse

Damit der Schutz im Ernstfall wirklich greift, lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen. Mehrere Klauseln entscheiden über die Qualität eines Tarifs:

Typischerweise nicht versichert sind dagegen unter anderem Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Alkohol), bei der Teilnahme an bestimmten Rennen oder durch Vorsatz. Auch reine Krankheitsfolgen ohne Unfallereignis sind ausgeschlossen. Wer Risikosportarten ausübt, sollte ausdrücklich prüfen, ob diese mitversichert sind oder einen Zuschlag erfordern.

Die richtige Leistungsberechnung an einem Beispiel

Wie Gliedertaxe, Versicherungssumme und Progression zusammenspielen, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit einer Grundsumme von 100.000 Euro:

Die Beispiele verdeutlichen zwei Dinge: Erstens lohnt der Vergleich der konkreten Gliedertaxe-Werte, weil schon kleine Unterschiede die Leistung beeinflussen. Zweitens ist die Progression der entscheidende Hebel, um gerade die schweren, existenzverändernden Fälle ausreichend abzusichern. Die tatsächlichen Beträge hängen vom jeweiligen Progressionsmodell des Versicherers ab und sollten anhand der Bedingungen nachvollzogen werden.

Für wen sich der Schutz besonders lohnt

Eine private Unfallversicherung ist nicht für jeden gleich dringend, in einigen Konstellationen aber besonders sinnvoll:

Für Menschen mit gut abgesichertem Einkommen und bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Zusatznutzen geringer. Eine individuelle Abwägung anhand der eigenen Lebenssituation ist daher empfehlenswert.

Ein letzter praktischer Hinweis: Achten Sie beim Vergleich nicht allein auf den Beitrag, sondern auf das Gesamtpaket aus Gliedertaxe, Progression, Mitwirkungsregelung und Fristen. Ein etwas höherer Beitrag mit kundenfreundlichen Bedingungen kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied ausmachen. Prüfen Sie den Schutz außerdem regelmäßig, etwa wenn sich Einkommen, Familiensituation oder ausgeübte Sportarten ändern.

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Häufige Fragen

Was ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle im Vertrag, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad beim Verlust oder der Funktionsunfähigkeit eines Körperteils angesetzt wird. Sie bildet die Basis für die Berechnung der Leistung.
Wie funktioniert die Progression?
Die Progression erhöht die Leistung überproportional, wenn der Invaliditätsgrad hoch ist. So werden schwere Fälle besser abgesichert, ohne die Grundsumme extrem hoch ansetzen zu müssen.
Deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch Freizeitunfälle?
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift im Wesentlichen bei Arbeits- und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten. Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt – diese Lücke schließt die private Unfallversicherung.
Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?
Als grobe Orientierung wird oft ein Vielfaches des Jahreseinkommens genannt, kombiniert mit ausreichender Progression. Ausschlaggebend sind Einkommen, Verpflichtungen und die Zahl abhängiger Personen.
Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Die Unfallversicherung leistet nur bei unfallbedingter Invalidität. Erwerbsminderung durch Krankheit, der häufigste Fall, deckt nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
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