Hausratversicherung Deutschland · Ratgeber
Starkregen und Hochwasser gehören laut Versicherungswirtschaft zu den teuersten Schadenereignissen der letzten Jahre – und doch hat nur ein Teil der deutschen Haushalte einen Vertrag, der dafür überhaupt zahlt. Dieser Ratgeber erklärt, was „Elementar“ konkret bedeutet, warum die Deckungslücke so groß ist und wie Sie Ihre eigene Police prüfen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die sogenannte Einschlussquote für Elementarschäden bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen bundesweit auf rund 41 % (Stand Ende 2024) – konkret hatten zu diesem Zeitpunkt rund 11,7 Millionen Haushalte einen Vertrag mit eingeschlossenem Schutz gegen Überschwemmung und weitere Elementargefahren. Umgekehrt bedeutet das: Der überwiegende Teil der Verträge in Deutschland deckt diese Schäden nach wie vor nicht ab.
Gleichzeitig zeigen die GDV-Naturgefahrenstatistiken, wie teuer das werden kann: Allein 2024 verzeichnete die Sachversicherung branchenweit rund 4,4 Milliarden Euro versicherte Schäden durch Naturgefahren, davon rund 2,6 Milliarden Euro durch Starkregen und Überschwemmung – etwa eine Milliarde Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt.
„Elementar“ ist der Sammelbegriff für Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Er wird in der Fachsprache auch als Elementarschadenversicherung oder Naturgefahrenversicherung bezeichnet und ist in Deutschland kein eigenständiger Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung.
Der entscheidende Punkt: Eine normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung deckt diese Ereignisse nicht automatisch ab. Ohne den ausdrücklich vereinbarten Elementar-Baustein zahlt die Versicherung bei einem Hochwasserschaden nichts – selbst wenn Feuer, Leitungswasser und Sturm im Vertrag stehen.
Viele ältere Verträge enthalten zwar Sturm- und Hagelschäden, nicht aber Starkregen und Hochwasser. Das ist eine der häufigsten Lücken in bestehenden Policen, weil beide Schadensbilder auf den ersten Blick ähnlich wirken – "Wasser im Haus nach einem Unwetter" – rechtlich aber völlig unterschiedlich behandelt werden:
Angesichts der großen Deckungslücke wird in Deutschland seit Jahren eine gesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Der GDV selbst lehnt eine verpflichtende Elementarversicherung ab und hat stattdessen ein alternatives Sicherungssystem-Modell vorgeschlagen. Für Verbraucher bedeutet das: Solange keine gesetzliche Pflicht besteht, bleibt der Abschluss freiwillig – und damit auch die Verantwortung, die eigene Police aktiv zu prüfen, statt sich auf eine automatische Absicherung zu verlassen.
| Frage | Warum das zählt |
|---|---|
| Steht „Elementar“ oder „Naturgefahren“ ausdrücklich im Vertrag? | Ohne diesen Baustein besteht bei Hochwasser/Starkregen kein Schutz. |
| Ist die Versicherungssumme aktuell? | Zu niedrige Summen führen bei Schäden zur anteiligen Kürzung (Unterversicherung). |
| Sind Rückstauschäden eingeschlossen? | Rückstau aus der Kanalisation ist ein Teilaspekt von Elementar, wird aber oft übersehen. |
| Wann wurde die Police zuletzt geprüft? | Ältere Verträge enthalten den Baustein seltener als neu abgeschlossene. |
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