Kfz-Versicherung · Wechseln
Kfz-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung wechseln: Kündigungsfristen, Stichtage und der saubere Ablauf beim Anbieterwechsel, Schritt für Schritt.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen — wenn Fristen und Ablauf stimmen. So gehen Sie sauber und ohne Deckungslücke vor.
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Worauf Sie achten sollten
- Haftpflicht ist Pflicht — Kasko ist eine Abwägung aus Fahrzeugwert und Risiko.
- Selbstbehalt senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall.
- Schadenfreiheitsklasse (Bonus-Malus) ist der stärkste Preisfaktor.
- Werkstattbindung und Typklasse beeinflussen den Tarif spürbar.
Kündigungsfristen für die Kfz-Haftpflicht (Österreich)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt eigenen, günstigeren Regeln als die meisten anderen Versicherungssparten:
- Jährliches Kündigungsrecht (§ 14 KHVG): Sie können den Vertrag jedes Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen — unabhängig von einer Mindestvertragsdauer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingelangt sein (nicht nur abgeschickt).
- Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung (§ 14a KHVG): Erhöht der Versicherer einseitig die Prämie, können Sie innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Erhöhung und ihres Grundes kündigen — unabhängig vom regulären Stichtag. Das gilt nicht, wenn die Erhöhung ausschließlich auf die Entwicklung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex gestützt wird.
Quellen: § 14 KHVG, § 14a KHVG (JUSLINE Österreich). Keine Rechtsberatung — prüfen Sie im Zweifel Ihre Polizze oder ziehen Sie die Arbeiterkammer/einen Rechtsbeistand hinzu.
Fachliche Verantwortung: Mag. Florian Kulterer, Geschäftsführer KULTERER Holding GmbH. Zuletzt inhaltlich geprüft: 2026-08-08.
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